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Sichten & klären
Was bleibt? Was darf raus? Persönliche Dinge und wichtige Unterlagen werden vorher klar abgegrenzt.
WOHNUNGSAUFLÖSUNG · AUGSBURG & REGION
Wir übernehmen die Wohnungsauflösung von der ersten Sichtung bis zur leeren, besenreinen Wohnung und prüfen vorher, was noch sinnvoll verwertet werden kann.
Wir schauen uns alles vorher an.
Preis und Leistung vor der Räumung.
Nicht einfach alles wegwerfen.
ALLES AUS EINER HAND
Keine komplizierte Vorbereitung. Wir klären zuerst, was bleiben soll – und kümmern uns anschließend um die vereinbarte Räumung.
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Was bleibt? Was darf raus? Persönliche Dinge und wichtige Unterlagen werden vorher klar abgegrenzt.
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Gegenstände mit erkennbarem Wiederverkaufswert behandeln wir nicht automatisch als Abfall.
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Wohnung, Keller und vereinbarte Nebenräume werden geräumt, abtransportiert und entsprechend behandelt.
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Am Ende ist die vereinbarte Fläche leer und bereit für Übergabe, Verkauf oder den nächsten Schritt.
Das KistenFrei-Prinzip
Nicht alles, was aus der Wohnung muss, muss automatisch entsorgt werden.
Was bleiben soll, wird zuerst geklärt.
Erkennbar Verwertbares schauen wir uns vorher an.
Sinnvolle Verwertung wird berücksichtigt.
Der Rest wird vollständig geräumt und entsorgt.
Ob eine Verwertung sinnvoll ist, hängt von Art, Zustand, Nachfrage und erzielbarem Wert ab.
Das Ergebnis
Vorher
Nachher
Bereit für Übergabe, Verkauf oder den nächsten Schritt.
So einfach geht's
Sie beschreiben kurz die Wohnung. Fotos helfen.
Wir prüfen Umfang und Situation vor Ort.
Sie erhalten ein verbindliches Angebot für den vereinbarten Umfang.
Wir räumen und übergeben die Wohnung wie vereinbart.
Kosten
Der Preis hängt von Größe, Inventarmenge, Zugänglichkeit und Entsorgungsaufwand ab.
Deshalb besichtigen wir die Wohnung vorher und nennen Ihnen einen verbindlichen Preis für den vereinbarten Leistungsumfang. Festpreis anfragenVor Ort
Häufige Fragen
Nein. Gemeinsam wird geklärt, was bleiben soll und was geräumt werden kann.
Das hängt von Größe, Inventarmenge, Zugänglichkeit und Entsorgungsaufwand ab. Nach der Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches Angebot.
Gegenstände mit erkennbarem Wiederverkaufswert können vor der Entsorgung geprüft werden. Ob eine Verwertung sinnvoll ist, hängt von Art, Zustand, Nachfrage und erzielbarem Wert ab.
Ja, sofern sie zum vereinbarten Leistungsumfang gehören. Die Bereiche werden bei der Besichtigung gemeinsam erfasst.
Nicht zwingend. Schlüsselübergabe und Abwicklung können vorher abgestimmt werden.
Nach einer Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches Angebot für den vereinbarten Leistungsumfang.